Kleine und mittlere Betriebe sind chancenlos
Konkret kritisieren Kammer und Kreishandwerkerschaften das Mindestinvestitionsvolumen von 70 000 Euro und die Koppelung der Förderung an die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen, von denen mindestens 15 Prozent einen hochwertigen Abschluss und ein Jahresmindesteinkommen von 36 000 Euro haben müssen. Weitere Kritikpunkte sind: Die Frauenquote von 20 Prozent und die Kooperation mit Hochschulen.
„Diese Kriterien schließen die meisten Handwerksbetriebe faktisch von der Förderung aus“, sagte Handwerkskammer-Präsident Werner Vesterling. Er verwies darauf, dass die neue Regelung auch einige Handwerkszweige grundsätzlich von der Förderung ausschließe, so zum Beispiel die Baustoff- und Bauelementeproduktion, die Herstellung von Druckereierzeugnissen sowie Reparatur- und Instandhaltungsdienstleistungen.
Der Handwerkskammer-Präsident erinnerte an die ursprünglichen Ziele der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), nämlich Wachstum, Stabilität und Ausgleich. Wirtschaftliches Wachstum werde vordergründig durch Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen erreicht. „Wenn man relevante Kriterien wie Umsatz, Beschäftigung und Wertschöpfung berücksichtigt, so wird das Handwerk insgesamt hinsichtlich der Vergabe von GRW-Mitteln jedoch nicht ausreichend gewürdigt“, so Werner Vesterling.
Nach Ansicht von Kammer und Kreishandwerkerschaften richte sich die Förderpolitik des Landes zunehmend nach den Interessen der Großbetriebe. Kleinen und mittelständischen Betrieben aus dem Handwerk, die für Stabilität und Beschäftigung im Land sorgen, werde durch die neue GRW-Richtlinie die Chance einer möglichen Förderung ihrer Investitionsvorhaben genommen.
