|
|
| |
| |
|
| |
|
 Der Wirtschaftsspiegel begründete mit seinem Erscheinen 1993 eine effiziente Art, wirtschaftliche Informationen und nutzwertorientierte Inhalte zielgruppenorientiert zu plazieren. Redaktionelle Inhalte beziehen sich direkt auf regionale branchenspezifische Probleme. Mit praxisorientierten Beiträgen gibt der Wirtschaftsspiegel den Unternehmen Orientierungshilfen und bietet Lösungsvorschläge zu aktuellen Fragen. Durch den ständigen redaktionellen Kontakt mit regional operierenden Unternehmen und einer kompetenten Autorenschaft aus Ost und West sichert sich der Wirtschaftsspiegel ein hohes Maß an Authentizität und Aktualität. Der Wirtschaftsspiegel verbindet inhaltliche Kompetenz, transparente und leserfreundliche Verarbeitung mit einer innovativen modernen Gestaltung zu einem neuartigen Printprodukt. Der Wirtschaftsspiegel wird seinem Anspruch, ein vermittelndes Medium zwischen Entscheidungsträgern der regionalen Wirtschaft und den kommunalen Ebenen zu sein, durch kritisches Hinterfragen behördlicher und kommunalpolitischer Zusammenhänge gerecht. Der Wirtschaftsspiegel beleuchtet - neben seinem regionalen Engagement - Hintergründe der internationalen Wirtschaft und analysiert Trends mit möglichem regionalen Bezug. Der Wirtschaftsspiegel informiert praxisbezogen über aktuelle Rechts- und Steuerentscheidungen, gibt Tips zur Unternehmens- und Personalführung und stellt erfolgreiche, regional tätige Unternehmen vor.

- "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
- Anzeigenaufträge sind, falls nicht ausdrücklich schriftlich oder anders vereinbart, innerhalb eines Jahres abzuwickeln.
- Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbetreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurück zu vergüten. Das Recht auf Vertragserfüllung behält sich der Verlag ausdrücklich vor. Nach Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Jahresfrist wird die Rabattierung für noch nicht geschaltete Anzeigen aus dem Anzeigenauftrag neu verhandelt. Eine Rückvergütung gem. Satz 1 entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.
- Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Angaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollten, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
- Textanzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag haftet ausdrücklich nicht für das Nichterscheinen einer Anzeige, in jedem Fall ist die Haftung des Verlages dem Umfang noch beschränkt auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes. Weitergehende Haftung für den Verlag ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinungsdatum geltend gemacht werden.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
- Anzeigen, bei denen der Höchstrabatt für 12maliges Erscheinen eingeräumt wird, gelten als auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf des ersten Erscheinungsjahres abgeschlossen.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von I. v. H. je Monat sowie Bearbeitungskosten von DM 10,00 je Zahlungserinnerung zuzüglich eventuell anfallender Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorlage begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprüngliches vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlaß.
- Werbungstreibende mit Firmensitz innerhalb des Vertretungsgebietes haben keinen Anspruch auf einen Anzeigenbeleg. In anderen Fällen liefert der Verlag mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung der Anzeige.
- Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstücke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
- Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluß auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 v.H. sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungen und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
- Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Wiedergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt werden, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
- Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Verlages.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
- Fehlerhaft gedruckte Kenn- und Kontrollziffern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nicht.
- Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeige sofort zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderungen oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholung der gleiche Fehler unterläuft, ohne das nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist.
- Der Werbungstreibende hat keinen Anspruch auf Rückwirkende Rabattierung. Hat er einen Auftrag abgeschlossen, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlaß von vornherein berechtigt, wird bei Aufstockung des Auftrages die Rabattierung entsprechend der derzeit gültigen Preisliste angeglichen. Aufstockungsaufträge sind innerhalb von 12 Monaten ab Zeitpunkt des Erstauftrages abzuwickeln.
- Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügenden Abdruck keine Ansprüche.
- Abbestellungen von Anzeigen müssen schriftlich erfolgen.
- Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Vertrag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch erteilen eines Anzeigenauftrages verpflichte sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen. die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, und zwar nach Maßen des jeweiligen gültigen Anzeigentarifs.
- Die Urheberrechte an den gegen Entwurfskostenbeteiligung erstellten Anzeigenentwürfen und Texten, Signets und dergleichen bleiben beim Verlag. Die Anzeigenentwürfe und Texte, Signets und dergleichen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages auch in anderen Medien veröffentlicht werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die üblichen und angemessenen Kosten für einen grafischen Entwurf oder Text in Rechnung gestellt.
- Die Mindesthöhe für gestaltete Anzeigen im Anzeigenteil beträgt 50 mm.
|
|
|